Hauptbereich
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Gemeinde gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positive bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 02.08.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Jessica Rieger, Tel. Telefonnummer: Telefonnummer: 07464 / 98 61-28, E-Mail: j.rieger(@)tuningen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Das Ministerium für Ländlichen Raum entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das Programm.
Weitere Informationen über die Fördervorraussetzungen finden Sie unter Startseite | Leben & Wohnen | Ortssanierung & Entwicklung | Förderung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)